Als ich das erste Mal das KJS betrat, waren im Wartezimmer bei den Merkblättern zur rechten Hand alle, welche sich an gewalttätige Männer richteten und zur linker alle, welche sich an Frauen, die unter dessen Gewalt litten (das hat jetzt zwar geändert, aber nicht das Denken der Beiständin).
In meinem Fall war aber die KM massiv gewalttätig gegenüber Kinder und mir. Obwohl der Beiständin die Polizeiberichte und später auch die Verurteilung wegen mehrfacher Tätlichkeiten der KM vorlag, vertrat die Beiständin immer die KM und stellte die bewiesenen Taten in Frage. Ebenfalls sind in den Akten der Beiständin nur die Inhalte und Meinung der internen Besprechung mit der KM aufgeführt, die des KV nicht.
5 Tage vor dem Urteil hatte die Beiständin mit der Richterin 30 Minuten telefonischen Kontakt. Der genaue Inhalt ist aus den Akten nicht erkennbar. In den Gerichtsakten der Richterin ist dieser Kontakt (als Einziger) nicht aufgeführt. Zu diesem Zeitpunkt war die KM in der geschlossenen psychiatrischen Klinik. Wie die Beiständin die Richterin dazu brachte, unter diesen Umständen die Obhut trotzdem der KM zu übertragen, bleibt leider offen. Nach 8 Monaten leiden unter der Obhut der KM leben die Kinder nun beim KV und blühen auf.
Kaum war das Urteil gefällt, schränkte die Beiständin das Kontaktrecht des KV ein (Telefonkontakte). Der immer noch sorgeberechtigte KV wurde nie gefragt. Es wurde einfach von der Beiständin verfügt. Als die Kinder immer mehr den Halt und den Boden verloren und der KV mit mehr Kontakten den Kindern helfen wollte, verbot die Beiständin dies dem KV. Sie nannte solche Verordnungen als üblich. Später schrieb sie, dass ein KV gar kein Recht habe, die Kinder telefonisch zu kontaktieren, wenn dies nicht explizit im Gerichtsurteil stehe. Erst als der KV sich mit dem Gesetz beschäftigte, merkte er, dass die Beiständin sich gegen das Gesetz wandte (ZGB Art. 273), klar einseitig nur die Interessen der KM vertrat und ihr Amt als Beiständin missbrauchte (StGB 312).
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