Die Beiständin erklärt mehrmals, dass Ãrzte die KM als erziehungsfähig erklären.
Bei einem Strafverfahren im gleichen Zeitraum beschreibt der hauptbehandelnde Arzt die KM, dass die KM unter Persönlichkeitsstörungen mit zusätzlichen Sehstörungen und leichte Kopfschmerzen leidet. Er beschrieb die KM als gesundheitlich und psychisch schwer eingeschränkt. Sie sei zeitweise verwirrt, habe Kopfschmerzen, Gangstörungen und Sehstörungen gehabt und musste deshalb zu Arztbesuchen begleitet werden (aus diesem Grund gab es auch keine Verurteilung der KM). Ãber ein Jahr später erkennt das Gericht, dass jemand, der nicht fähig ist, wie vom Arzt beschrieben für sein Leben zu sorgen, in keinem Fall die Erziehung von Kindern übernehmen kann. Ob die Beiständin die Erziehungsfähigkeit der KM wirklich von hauptbehandelnden Ãrzten bestätigt erhielt, von welchen Ãrzten und in welchen Umständen kann leider aufgrund fehlender Schriftlichkeit nicht nachvollzogen werden. Mir scheinen diese Aussagen aufgrund dieser klaren Sachlage frei erfunden, damit die Kinder ja nicht zum KV kommen.
Die Beiständin setzt sich für die KM ein, um die Pässe der Kinder zu holen, obwohl aus meiner Sicht berechtigte Fluchtgefahr besteht. Glücklicherweise sind die Pässe jetzt wieder bei mir.
Die Beständin setzt sich für die KM ein, dass der KV eine gemeinsame Wohnungskündigung unterschreibt, was ihn evtl. haftbar gemacht hätte, obwohl er nicht mehr in der Wohnung gelebt hatte.
Die Beiständin berät Verwandte der KM betreffend Gefährdungsmeldung ihrer Kinder.
Vor einem Jahr beantragte ich bei der Beiständin Akteneinsicht. Nach langem hin und her legte sie mir 2 Aktivitätenübersichten vor, die restlichen Akten hält sie zurück. Nachdem ich alle Akten verlangte, sendete sie mir nach "Rücksprache" einige wenige Papiere zu. Sogar in der Aktivitätenübersicht werden viele weitere Papiere genannt, welche ich nicht eingesehen habe (sogar von Ordner ist die Rede). Die Akten werden aber vor mir bewusst verheimlicht.
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Es gab noch viele weitere Ãbertretungen der Beiständin (in späteren oder vorhergehenden Einträgen beschrieben).
Die Kinder leben nun bei mir und ihnen geht es gut.
Die Beiständin wurde mit Dank und lobenden Worten vom KESB von dieser Beistandschaft befreit. Der neue Beistand (männlich) scheint mir seinen Auftrag korrekt auszuführen. Die KESB lehnt eine Untersuchung der Tätigkeit der fehlbaren Beiständin ab (Antrag wurde vom KV gestellt) und versucht die Schuld dem KV zu geben, beachtet das Wohl der Kinder nicht und kehrt alles unter den Teppich.
Wenn eine KM nicht erziehungsfähig (aus welchen Gründen auch immer) ist, erwarte ich von einer Beiständin, dass sie zum Wohl der Kinder reagiert. Dass ein Arzt in diesem Fall wirklich die Erziehungsfähigkeit bestätigte, glaube ich nicht. Das KESB will auch nach mehrmaliger Anfrage keinen Namen von einem solchen Arzt herausgeben (schriftlich haben sie nach eigenen Angaben nichts). Solche Beistände agieren gegen das Kindswohl und sind aus meiner Sicht nicht tragbar.
Beistände haben den Auftrag, Eltern in Rat und Tat in ihrer Sorge um das Kind zu unterstützen und in unserem Fall noch das Besuchsrecht zu begleiten (nicht zu bestimmen). Papiere einzufordern, Wohnungskündigungen zu fordern, 3. Personen rechtlich zu beraten überschreitet die Kompetenz der Beiständin massiv und ist eine einseitige Bevorzugung der KM und dessen Familie. Dies ist aus meiner Sicht ein Amtsmissbrauch und eine solche Beiständin ist aus meiner Sicht nicht haltbar. Das KESB ist darüber informiert, weigert sich aber eine Untersuchung einzuleiten.
This wish should come true!
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