Mehrmals habe ich mich bei der Beiständin gemeldet (Telefon, Mail), dass es meinem Kind schlecht in der Schule gehe. Ich habe die Beiständin gebeten, mit der Lehrerin Kontakt aufzunehmen.
Die Beiständin lehnte einen kurzen telefonischen Kontakt (5 min) zum Wohle des Kindes mit der Lehrerin ab, da die engagierte und an Grenzen der Arbeitsbelastung lebenden Lehrerin mit ihr Kontakt aufnehmen müsse. Später schrieb die Lehrerin eine Gefährdungsanzeige, welche sie an die Beiständin adressierte. Anstatt diese dem KESB (früher Vormundschaftsbehörde) weiterzugeben, was ihre Pflicht wäre, unterschlug die Beiständin die Gefährdungsanzeige der Lehrperson. In einem Bericht nannte sie die Beiständin im Sinne nach vom KV manipuliert. Aufgrund dessen Bericht nahm der KV zur neuen Lehrperson keinen Kontakt mehr auf. Als das Kind endgültig unter der Obhut der KM den Boden verlor, nahm die Schule Kontakt mit dem KV auf. Bei der Beiständin und dem KESB empfahl die Schule, die Kinder dem KV in die Obhut zu geben, damit sich die Kinder wieder orientieren können. Die Beiständin unterstützte das nicht und vertrat nur die Anliegen der KM, bis ein Kind nicht mehr tragbar war, bei einer Abklärung einen Sonderschulstatus für schwererziehbare Kinder erhielt und die Schule verlassen musste. Dann konnten die Kinder zum KV gehen. Da kein Sonderschulplatz vorhanden war, sorgte der KV für einen Regelschulplatz, an dem die Kinder seit Obhut beim KV keine nicht mehr tragbare Verhaltensstörungen zeigen.
Die Beiständin bezeichnete mein Kind immer als starkes ADHS-Kind. Die Daten der Abklärungen beim KJPD zeigen keine klaren Anzeichen. Eine Zweitabklärung ist im Gange. Starkes ADSH kann aber jetzt schon ausgeschlossen werden. Das Verhalten des Kindes ist einzig auf die damalige Obhutssituation zuzuschreiben, welche die Beiständin mit allen Kräften verteidigte.
Die Beiständin war nicht fähig mit dem Kind zu sprechen. Weitere Gespräche mit dem Kind lehnte sie ab, bezeichnete das Kind vom KV manipuliert.
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Es gab noch viele weitere Ãbertretungen der Beiständin (in späteren und vorhergehenden Einträgen beschrieben).
Die Kinder leben nun bei mir und ihnen geht es gut.
Die Beiständin wurde mit Dank und lobenden Worten vom KESB von dieser Beistandschaft befreit. Der neue Beistand (männlich) scheint mir seinen Auftrag korrekt auszuführen. Die KESB lehnt eine Untersuchung der Tätigkeit der fehlbaren Beiständin ab (Antrag wurde vom KV gestellt) und versucht die Schuld dem KV zu geben, beachtet das Wohl der Kinder nicht und kehrt alles unter den Teppich. Der Regierungsstatthalter ist für die Beistandschaft nicht zuständig (nur Kontrollbehörde des KESB (ehemalige Vormundschaftsbehörde) und kann eine Beschwerde nicht behandeln.
Wenn ein Beistand einem KV Kinds- und vor allem Lehrer- Manipulation vorwirft, dann sollte sich spätestens das KESB einschalten und die Vorwürfe überprüfen (Befragung Kind, Befragung Lehrperson, Befragung beider Eltern und Beiständin). Ein Kindsbefragung des KESB gibt es zu diesem Zeitpunkt auf anderen Grundlagen und es gibt keine Anzeichen einer Manipulation. In diesem Fall war es einzig eine Schutzbehauptung der Beiständin für ihr fehlerhaftes Verhalten und um die Interessen der KM zu vertreten. Sie ist aber von gesetzeswegen verpflichtet die Kinderinteressen zu vertreten!
Die Beiständin hat eine Gefährdungsanzeige einer Lehrperson widerrechtlich vor dem KESB unterschlagen, um alleinig die Interessen der KM zu wahren. Beim KESB habe ich die Weitergabe nachgefragt, sie wissen also, dass eine solche Anzeige existiert. Sie haben aber kein Intesse das fehlhafte Verhalten der Beiständin zu untersuchen (Antrag wurde eingereicht). Auch hier vertritt die Beiständin alleinig die Interessen der Kinder und begeht aus meiner Sicht die Straftat des Amtsmissbrauchs.
Eine solche Beiständin ist aus meiner Sicht nicht tragbar. Das Verhalten ist aus meiner Sicht kinds- und vaterfeindlich.
This wish should come true!
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