Ich habe meine Tochter sechs Jahre lang fast ausnahmslos jeden Abend ins Bett gebracht, nachdem ich tagsüber die Hauptmahlzeiten zusammen mit ihr eingenommen und nach der Arbeit lange Zeit mit ihr gespielt hatte.
Die Wochenenden habe ich ebenfalls zu Hause verbracht. Das Abendritual bestand darin, eine Geschichte zu erzählen, die Zähne zu putzen - oft dazu das Märchen von den sieben Geisslein erzählend - unzählige Male. Ich habe geschaut, dass meine Tochter das Pyjama anzieht, nochmals auf die Toilette geht, habe sie ins Bett gebracht, mit ihr gebetet und Gute Nacht-Lieder gesungen. Dann habe ich ihre letzten Gedanken vor dem Einschlafen mit ihr geteilt. In der Nacht habe ich sie, wenn sie erwacht ist, zum Wasserhahn begleitet, damit sie trinken konnte oder zur Toilette geführt, damit die Nacht für meine Tochter nicht so unheimlich war. Ich habe das gerne gemacht- ich bin gerne Vater. Meine Tochter und ich hatten dadurch ein unzerstörbares Vertrauensverhältnis. Dann hat mich meine Frau abrupt verlassen und hat das alleinige Sorgerecht für meine Tochter erhalten. Der Kontakt meiner Tochter zu mir wurde auf 4 Tage pro Monat beschränkt, weil die Mutter ihrerseits keinen Kontakt mehr zu mir wünschte und diese Einstellung auch auf unsere Tochter projizierte.
Alleiniges Sorgerecht für die Mutter - Traditionsresistenz des Richters. Der Mut, das gemeinsame Sorgerecht insofern beizubehalten, indem der Mutter die alleinige Sorge für den Vater angedroht wurde, war nicht vorhanden. Auch nicht der Mut, die weiterhin querulierende Mutter vor den Richter zu zitieren.
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Meine Tochter wird im 2014 17 Jahre alt. Das gemeinsame Sorgerecht tritt im 2014 in Kraft. Meine Tochter und mich wird das nicht mehr betreffen.
Für zukünftige Eltern wird bei der Geburt des Kindes klar sein, dass beide Elternteile gleichberechtigte Eltern sind - auch wenn sie irgendwann nicht mehr zusammen leben. Ich wünsche mir für die Zukunft, dass Gerichte und Behörden den Wink, der mit dem gemeinsamen Sorgerecht als Regelfall gezeigt wird, zur Kenntnis nehmen. Sie müssen erkennen, dass der Gesetzgeber die gemeinsame Elternschaft damit stärkt. Das Kind möchte einen Vater und eine Mutter. Und zu beiden möchte es eine starke Beziehung. Diese gilt es zu erhalten und dabei müssen die Behörden und Richter mitmachen. Ob sies tun, wird sich zeigen...
This wish should come true!
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