Bei der Trennungsverhandlung wurden vom Bezirksrichter folgende Punkte in der Verhandlung erwogen und als gegeben angesehen:
- die Frau darf ihre gutbezahlte 50% Erwerbstätigkeit aufgeben und mit einem Hobby (Mitarbeit in einer Spielgruppe) ein Taschengeld als Einkommen erzielen, die Differenz wird dem Mann aufgebürdet.
Begründet mit der Tatsache, dass sie nicht mehr 50% arbeiten könne, sondern sich um die Kinder Kümmern müsse wobei es keine Rolle spielt, dass die Kinder 1 Tag pro Woche fremdbetreut werden, dass sie oft am Mittagstisch sind und auch abends entweder oft allein gelassen werden oder durch Babysitter betreut sind.
- der Mann ist nicht verpflichet, Steuern zu bezahlen, diese Beträge müssen der Beklagten zu gute kommen
Dass das Steueramt dieser Auslegung nicht folgt, ist jedem, der sich mit Steuerrecht auskennt, klar, und dass dies erhebliche Probleme für den Kläger ergeben, auch.
- der Kläger trägt auch den Grundbedarf für seine (nicht adoptierte) Stieftochter, deren Kinderalimente werden nicht angerechnet
Hier war die Begründung, dass der Aufwand für das Kind gegeben sei (Zimmer, Essen, etc.) und daher im Grundbedarf eingerechnet werden müsse. Warum die Alimente stur ausgeblendet wurden, beantwortete der Bezirksrichter nicht.
Nicht alle diese Punkte hat er natürlich schriftlich im Urteil genannt, denn dann wäre die Möglichkeit der Anfechtung gegeben gewesen.
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Ich habe, nicht nur durch das Trennungsurteil, viel Negatives erleben müssen.
Der Schaden, der auf den "Nebenschauplätzen" (Beruf, Hobby, soziales Umfeld) angerichtet wurde durch das Verhalten der Exfrau, floss zu keiner Zeit in die Erwägungen des Richters ein.
Ich werde wegen meines Geschlechts als Mann diskriminiert.
Ich wünsche mir, das Richter von ihrer frauenbevorzugenden Haltung weg kommen und die Bedürfnisse auch eines Mannes als gleichberechtigt wahrnehmen und in ein Urteil einfliessen lassen. Dazu gehört der Umgang mit den Kindern und die finanziellen Folgen (die sehr oft nur vom Mann getragen werden müssen).
This wish should come true!
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