Beide Kinder sagen beim Amtsarzt, dass sie von der KM mit Gurt geschlagen wurden. Die KM gibt es bei der Polizeibefragung zu. Dies wird bei der Erwägung völlig runtergespielt und als unglaubhaft dargestellt.
Die KM wird als einsichtig dargestellt, obwohl sie ihre Taten danach wieder bestreitet. Auch gegen den KV war sie gewalttätig und wird später wegen mehrfachen Tätlichkeiten strafrechtlich verurteilt.
Wenn man im Hort bei der Kindsübergabe eines 3 jährigen Kindes sagt, dass das Kind hustet und am Wochenende bei der KM war, dann wird das beim Gericht als schlecht über die KM vor dem Kind sprechen gewertet und höher gewertet, als wenn die Kinder nachweislich von der KM mit Gurt verdroschen werden.
Lehrpersonen und Betreuungspersonen des älteren Kindes sagen klar, dass die Obhut beim KV für die Kinder viel erträglicher wäre. Die Richterin ignoriert dies.
5 Tage vor dem Entscheid telefoniert die Richterin erneut 30 Minuten mit der KM-freundlichen Beiständin, welche noch nie Kontakt mit den Kindern hatte. Als einziges Gespräch gibt es dazu keine Aktennotiz in den Gerichtsakten. Wie sich die Richterin von der Beiständin heimlich beeinflussen liess, ist dadurch leider unklar.
Zum Zeitpunkt der Urteilfällung war die KM stationär in der Psychiatrischen Klinik. Die Beiständin kannte den Umstand. Ob sie dies der Richterin (wie dem Kindsvater) verschwieg, ist aufgrund fehlender Akte nicht sicher. Die Richterin sprach schlussendlich die Obhut einer psychisch kranken KM zu (nach 2 Jahren ist die KM immer noch in Therapie).
Nach 8 Monaten Obhut der überforderten KM sind die Kinder kaum mehr sozialfähig und völlig am Boden. Der KV kann die Kinder jetzt zu sich nehmen und wieder aufbauen. Die rechtliche Obhut will die KM dem KV aber nicht geben.
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Nun ist die rechtliche Obhut nach einem 2. Verfahren (Richterinwechsel) und einem Jahr beim KV lebenden Kindern dem KV zugesprochen worden.
Nebst der Trennung haben die Kinder noch das Trauma der Obhutszeit der überforderten und später kranken KM psychisch zu verarbeiten. Finanziell ist es grenzwertig, da der KV für die KM immer noch Unterhalt bezahlen muss, auch wenn sie keine familiäre Leistungen (Bsp. Kindsbetreuung) erbringt. Die grosse Wohnung ist nicht mehr vorhanden.
Ich wünsche mir, dass bei der Beurteilung der Obhut KV und KM gleichwertig bewertet werden und dass man anerkennt, dass häusliche Gewalt oft auch von Frauen verübt wird. Im Weiteren soll der Unterhalt von der Kindsbetreuung abhängig gemacht werden (nicht vom Geschlecht der Ehegatten - sprich: Mann bezahlt einfach immer). Wer keine familiäre Pflichten erfüllt, keine Leistung erbringt, hat aus meiner Sicht keinen Anspruch auf Unterhalt.
This wish should come true!
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