SchickEnKaktus an
Bundesrichter von Lausanne


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Bundesrichter drucken Verstoss
Lausanne
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Keine
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Im Bundesgerichtsentscheid 5A_198/2013 wurde aus meiner Sicht ein krasser, dem Kindeswohl und dem väterlichen Wohl widersprechender Fehlentscheid getroffen.

Die Gerichte hätten die vertragliche Regelung durchsetzen müssen.

Dem Kindeswohl entspricht, dass jedes Kind ein Recht auf beide Eltern hat.
Stellungnahme von/m Bundesrichter :
Avis du Bundesrichter :
Parere del Bundesrichter :
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