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KESB-Mitarbeiter
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Bülach | ||
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Keine | ||
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Der als Besuchsbegleiter amtende hätte die Pflicht gehabt, Vorfälle und/oder Ãusserungen im Zusammenhang mit dem begleiteten Kind zu protokollieren und dies der Beistandschaft zu melden.
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Es ist klar, dass hier Freiwillige und auch Laien als Besuchsbegleiter eingesetzt werden. Daher kann es theoretisch auch sein, dass er über seine Pflichten nicht orientiert war.
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Stellungnahme von/m KESB-Mitarbeiter :
Avis du KESB-Mitarbeiter :
Parere del KESB-Mitarbeiter :
comments from KESB-Mitarbeiter :
Ihr Urteil? Machen Sie eine Stellungnahme | Votre jugement? Faire une déclaration | Il suo giudizio? Fare una dichiarazione. |