Der Präsident KOKES, bezeichnet die Fälle, bei denen die gemeinsame elterliche Sorge gemäss den Ãbergangsbestimmungen zum neuen Gesetz rückwirkend wieder beantragt werden können, als Luxusprobleme, die nicht prioritär behandelt werden dürften.
Setzt sich der Präsident über Parlamentsentscheide hinweg? Im weitere droht der Präsident bereits, dass Zitat "sich jene Väter, die während Jahren keinen Kontakt mit dem Kind mehr gehabt haben, nicht zu grosse Hoffnungen mit dem neuen Recht machen." Der Präsident zeigt gleich auch auf, wie die KESB die Vater-Kind-Beziehung weiterhin diskriminieren und komplett zerstören will. Zitat "Gemäss dem neuen Art. 298b Abs 2 ZGB verfügt die Kindesschutzbehörde die gemeinsame elterliche Sorge gegen den Willen eines Elternteils nur, wenn nicht zur Wahrung des Kindeswohls an der alleinigen elterlichen Sorge der Mutter festzuhalten oder die alleinige elterliche Sorge dem Vater zu übertragen ist. Die Kindesschutzbehörde hat somit sehr wohl zu Prüfen, welche Lösung dem Kindesinteresse entspricht und ein grosses Ermessen. Streiten sich die Eltern seit Jahren und hat der Vater keine reale Beziehung zum Kind, kann es sich sehr wohl rechtfertigen, die elterliche Sorge weiterhin alleine der Mutter zu belassen." Für die Vater-Kind-Beziehung, die von Richtern und Vormundschaftsbehörden in den vergangenen Jahren systematisch und willkürlich zerstört wurden, sind das denkbar schlechte Voraussetzungen...
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Ich wünsche mir in der KESB Leute, die sich engagiert für das Kind und für die Vater-Kind-Beziehung einsetzen. Dass ein Kind seinen Vater seit Jahren nicht mehr gesehen hat, ist bereits skandalös.
Diese für das Kind zermürbende Tatsache einfach bei sich bewenden zu lassen und das Recht auf ein Familienleben des Kindes sowie des Vaters einfach zu ignorieren ist ein weiterer Skandal.
This wish should come true!
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