SchickERose an
Kantonsrichter von Zuerich


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Kantonsrichter drucken Verstoss
Zürich
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Keine
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Die neue Bestimmung von Art. 301a ZGB steht zwar noch nicht in Kraft, ist aber bei der Auslegung des bisherigen Rechts zu berücksichtigen (Beschluss und Urteil der ll. Zivilkammer des Obergerichts des Kantons Zürich vom 21.
Stellungnahme von/m Kantonsrichter :
Avis du Kantonsrichter :
Parere del Kantonsrichter :
comments from Kantonsrichter :
Ihr Urteil? Machen Sie eine Stellungnahme | Votre jugement? Faire une déclaration | Il suo giudizio? Fare una dichiarazione.
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