Als alleinerziehender Vater nun mit Obhutrecht muss ich weiter Unterhalt an meine Noch-Frau bezahlen (vermutlich sogar noch nach der Scheidung). Arbeit (100%), Kindserziehung und Führen des Familienhaushaltes bringen mich fast an meine Grenzen.
Unterhalt sollte aus meiner Sicht zentral von den gemeinsamen Kindern abhängig sein. Kindsunterhalt und Unterhalt für den/die KinderbetreuerIn ist aus meiner Sicht gerechtfertigt. Unterhalt einfach weil man Frau ist, nicht.
Aus diesem Grund sollte der ZGB-Artikel 163 Abs. 2 (Unterhalt der Familie durch Geldzahlungen, Besorgung des Haushaltes oder Betreuen der Kinder) ins Zentrum einer Trennung gesetzt werden. Wer alle Pflichten übernimmt, darf nicht noch Zahlungen an den Ehegatten machen müssen. In der jetzigen Rechtsauslegung ist es aber so, dass die Erwachsenenbedürfnisse im Zentrum stehen.
ZGB Art. 125 Abs. 2 führt ebenfalls dazu, dass der faule Ehegatte vom fleissigen profitiert. Weiterführung der Kindserziehung soll nachehelicher Unterhalt geben, evtl. auch über die Beendung der Kindsausbildung hinaus, da hier eine Leistung erbracht wird. Evtl. auch Mithilfe im Geschäft kann auch ein Grund sein. Die restlichen Gründe führen aber leider hauptsächlich zu Faulheit und Scheinkrankheiten.
Aus meiner Sicht können mündige Erwachsene selber für sich sorgen. Wenn dieser das nicht kann, dann muss der Staat einspringen (und nicht der kindsbetreuende Noch-Ehegatte). Eine Ehe darf nicht die Sozialversicherung ersetzen.
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