Aufgrund einer Gefährdungsmeldung hat ein beauftragter Gutachter empfohlen, dass die Mutter sich eine psychotherapeutische Begleitung unterziehen muss.
Die Vormundschaftsbehörde haben einen Entscheid erlassen mit Zitat:
-Der Mutter die Wichtigkeit eines positiven Vaterbildes und der Vater-Tochter-Beziehung aufzuzeigen - zur Auseinandersetzung mit der vehementen Ablehnung vom Vater der gemeinsamen Tochter zum Unterscheiden lernen zwischen eigenem Erleben und dem Erlebten - zur Auseinandersetzung mit den eigenen Ängsten und deren Übertragung auf die Tochter.
- Welchen Beitrag kann die Mutter leisten, um die festgefahrene Situation zu entspannen und einen Schritt auf den Vater zuzugehen - Dass der Mutter nach den Besuchen von Vater und Kind 30min nachbegleitet werden muss.
Nach der Kindesmutter hat trotz dieser Massnahme die gemeinsame Tochter noch immer Brechreize, Durchfall, Fieber und andere psychosomatische Symptome nach den Besuchen. Ich recherchierte nach. Dabei habe ich festgestellt, dass die psychotherapeutische Massnahmen der Mutter nicht umgesetzt wurden. Auch das Besuchsrecht viel immer wieder aus.
Ich reichte eine Beschwerde wegen Nichtumsetzung des behördlichen Entscheids ein.
Die Beschwerde wurde abgewiesen mit der Begründung, dass die Eltern dafür verantwortlich sind.
Wie sollte das gelingen, wenn die notwenige therapeutische Massnahmen nicht eingelteitet wurden?
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