2 SchickEnKaktus: Der Speakers' Corner - die Wünschbücher

SchickEnKaktus: Der Speakers' Corner - die Wünschbücher




SchickEnKaktus ist eine Internetplattform für Redner im Familien- und Gleichstellungsrecht. In verschiedenen Ländern wird der Begriff „Speakers’ Corner“ auch metaphorisch für das Recht auf freie Rede benutzt. Dieses Recht, über kontroverse Themen frei zu sprechen, wurde bereits in mehreren Ländern kultiviert.
In unserem Speakers’ Corner wird mit einer Stellungnahme der Behörden und Amtsträger eine neue Kommunikationsebene im öffentlichen Dialog erreicht. Die Probleme sollen offen angesprochen und gemeinsam angegangen werden. Die Wünsche der Bevölkerung könnten Gedankengänge auslösen und dazu beitragen, neue Perspektiven zu schaffen. Die Wunschbücher stellen eine Form der freien Meinungsäusserung der Bevölkerung dar.
1
Book of ideas
1
Book of wishes come true


Thurgau


 Inhaltsverzeichnis


Bezirksrichter - Arbon1
Bezirksrichter - Bischofszell2
Widmung an:
Bezirksrichter
Wo stehe ich jetzt und was hätte ich mir gewünscht?
Eintrag erfolgte von:m
Gewidmet an: m


Meine Tochter wird im 2014 17 Jahre alt. Das gemeinsame Sorgerecht tritt im 2014 in Kraft. Meine Tochter und mich wird das nicht mehr betreffen. Für zukünftige Eltern wird bei der Geburt des Kindes klar sein, dass beide Elternteile gleichberechtigte Eltern sind - auch wenn sie irgendwann nicht mehr zusammen leben. Ich wünsche mir für die Zukunft, dass Gerichte und Behörden den Wink, der mit dem gemeinsamen Sorgerecht als Regelfall gezeigt wird, zur Kenntnis nehmen. Sie müssen erkennen, dass der Gesetzgeber die gemeinsame Elternschaft damit stärkt. Das Kind möchte einen Vater und eine Mutter. Und zu beiden möchte es eine starke Beziehung. Diese gilt es zu erhalten und dabei müssen die Behörden und Richter mitmachen. Ob sies tun, wird sich zeigen...
- 1 -   SchickeEnKaktus - speakers' corner
Widmung an:
Bezirksrichter
Wo stehe ich jetzt und was hätte ich mir gewünscht?
Eintrag erfolgte von:m
Gewidmet an: m


Meine Tochter wird im 2014 17 Jahre alt. Das gemeinsame Sorgerecht tritt im 2014 in Kraft. Meine Tochter und mich wird das nicht mehr betreffen. Für zukünftige Eltern wird bei der Geburt des Kindes klar sein, dass beide Elternteile gleichberechtigte Eltern sind - auch wenn sie irgendwann nicht mehr zusammen leben. Ich wünsche mir für die Zukunft, dass Gerichte und Behörden den Wink, der mit dem gemeinsamen Sorgerecht als Regelfall gezeigt wird, zur Kenntnis nehmen. Sie müssen erkennen, dass der Gesetzgeber die gemeinsame Elternschaft damit stärkt. Das Kind möchte einen Vater und eine Mutter. Und zu beiden möchte es eine starke Beziehung. Diese gilt es zu erhalten und dabei müssen die Behörden und Richter mitmachen. Ob sies tun, wird sich zeigen...
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